Zu Quartalsanfang erst die Gesundheitskarte in der Praxis einlesen!
Seit dem 01.01.2024 schreibt der Gesetzgeber vor, dass verschreibungspflichtige Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur noch per sogenanntem elektronischen Rezept verordnet werden dürfen.
Bitte beachten Sie, dass es für eine Bestellung solcher Dauermedikamente über das nachfolgende Bestellformular (ebenso wie über das Rezepttelefon) zwingend erforderlich ist, dass die Gesundheitskarte der Patientin bzw. des Patienten VORHER in der Praxis eingelesen wurde.
Im Anschluss daran ist das Bestellen von Medikamenten für das jeweils verbleibende Quartal problemlos möglich.
Rezept- / Überweisungbestellung
Eingeschränkte Abholzeiten wegen der Infektsprechstunden
Bitte beachten Sie, dass das persönliche Bestellen und Abholen von Privat- und Hilfsmittel-Rezepten oder Überweisungen nur zu folgenden Zeiten möglich ist: