Zu Quartalsanfang erst die Gesundheitskarte in der Praxis einlesen!

Liebe Patientinnen und Patienten, 

seit dem Beginn des Jahres 2024 und der Einführung der elektronischen Rezepte schreibt der Gesetzgeber den Arztpraxen vor, dass das Einlesen der Krankenversicherungskarten der Gesetzlich Krankenversicherten VOR der Ausstellung von Rezepten und Überweisungen zu erfolgen hat. 

Bitte unterstützen Sie uns dabei und lassen Sie ihre Karte im Bedarfsfall zu Quartalsanfang in der Praxis einlesen! 

Gerne können Sie Ihre DAUERMEDIKAMENTE und ROUTINE-Überweisungen über unsere Online-Rezeption bestellen. Diese Wünsche werden am nächsten WERKTAG erledigt.