Heute von 8.00 - 12.00 Uhr geöffnet.

Das elektronische REZEPT ist gestartet!

Liebe Patientin, lieber Patient,


Kaum zu glauben, aber seit dem 01. Januar 2024 hat sich das deutsche Gesundheitssystem ein Stück weit in das papierlose Zeitalter vorgewagt. 

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen nun ein Arzneimittel verordnet, erhalten Sie im Unterschied zu früher kein Papierrezept mehr. Der Grund ist, dass wir apothekenpflichtige Arzneimittel nun digital verordnen, als sogenanntes elektronisches Rezept (eRezept).

Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das eRezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das eRezept zugreifen.

Ihr eRezept können Sie auch mit der eRezept-App einlösen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Für diesen Weg benötigen Sie allerdings neben einer neuen Gesundheitskarte mit Kontaktlosfunktion eine eigene PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern müssen. 

Bitte beachten Sie: 

1. VOR einer Bestellung von eRezepten ist es ZWINGEND ERFORDERLICH, dass Ihre Gesundheitskarte für das laufende Quartal in der Praxis eingelesen worden ist! Ansonsten können wir Ihre Bestellung aus technischen Gründen leider nicht bearbeiten.

2. eRezepte gibt es bis auf weiteres nur für gesetzlich Krankenversicherte und für apothekenpflichtige Medikamente, die zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Hilfsmittel werden vorerst weiter per Papier-Rezept verordnet. Für privat Krankenversicherte gibt es leider zurzeit noch gar keine Möglichkeit einer eRezept-Verordnung.